Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen nach Paragraph 20 EStG
gehören laufende Einkünfte, wie z. B. Zinsen und Dividenden § 20 Abs. 1 EStG Veräußerungsgewinne, z. B. aus der Veräußerung von Wertpapieren § 20 Abs. 2 EStG besondere Entgelte und Vorteile, die neben den in Abs. 1 und Abs. 2 … Weiter