§ 27a UStG Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

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(1) Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmen im Sinne des § 2 auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt auch juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie … Weiter